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  Österreich | 26.9.2006 | 17:40   

 
 
Das große 1x1 zur Nationalratswahl
  Mit Wahlen ist das so eine Sache: Alle paar Jahre kann sich das Wahlvolk aussuchen, in wessen Hände es bis zum nächsten Urnengang einen Großteil der politischen Entscheidungen legen will. Das will gut überlegt sein, denn was da die nächsten vier Jahre über an Gesetzen beschlossen wird, betrifft jeden und jede einzelne und reicht von groß-politischen Rahmenbedingungen bis hin zu kleinen Details im täglichen Leben.

Aber was wird am 1. Oktober eigentlich gewählt? Wer darf wählen? Was, wenn man am Wahltag nicht zuhause ist? Diese Basic-Fragen haben wir im kleinen 1x1 zur Nationalratswahl bereits beantwortet.

Jetzt also ein paar Antworten für Fortgeschrittene: Wozu gibt es Regionalwahlkreise? Wie wird aus meiner Stimme ein Mandat? Was bringt eine Vorzugsstimme?
 
 
Regionalwahlkreise und Ermittlungsverfahren
  Der österreichische Nationalrat hat eine fixe Zahl von Mitgliedern. Die 183 Sitze sind dabei alle einem von 43 Regionalwahlkreisen zugeordnet, die sind - entsprechend den Bundesländern - in 9 Landeswahlkreise zusammengefasst.

In jedem Regionalwahlkreis kann eine fixe Zahl an Mandaten vergeben werden. Wieviele das sind hängt davon ab, wieviele Staatsbürger zu einem gewissen Stichtag im Gebiet gemeldet waren. Die Zahl schwankt zwischen 1 ("Osttirol") und 8 Mandaten ("Hausruckviertel"). Diese Zahl ist die maximale Zahl der Mandate, die in einem Wahlkreis vergeben werden kann.

Tatsächlich wird nur ein Teil auf dieser regionalen Ebene vergeben, im sogenannten 1. Ermittlungsverfahren.
 
 
 
1. Ermittlungverfahren
  Sind alle Stimmen gezählt, werden in einem ersten Schritt die Mandate im Regionalwahlkreis vergeben. Dazu benötigt man zuallererst die Landeswahlzahl, das ist die Zahl der im Bundesland abgegebenen gültigen Stimmen dividiert durch die maximal zu vergebenen Mandate (also die Summe aller Regionalwahlkreismandate im Bundesland)

Als Beispiel: Im Burgenland konnten 2002 in zwei Regionalwahlkreisen 3 bzw. 4 Mandate vergeben werden, insgesamt also 7. Bei der letzten Wahl wurden im gesamten Burgenland 191.294 gültige Stimmen abgegeben, das ergibt eine Wahlzahl von 27.328. Hat eine Partei in einem burgenländischen Regionalwahlkreis mehr Stimmen als diese Wahlzahl, so gibt das ein Grundmandat. Die an der 1. Stelle der entsprechenden Regionalwahlkreis-Kandidatenliste der Partei gereihte Person hat (falls ihr nicht jemand anderer über den Weg der Vorzugsstimmen diesen Listenplatz streitig macht, dazu mehr weiter unten) jetzt fix ein Mandat im kommenden Nationalrat. Ist die Wahlzahl öfter als einmal in der Zahl der Stimmen für eine Partei enthalten, so gibt es entsprechend mehr Grundmandate für diese Partei.

Im Burgenland wurden 2002 so insgesamt 4 der 7 Mandate auf Regional-Ebene vergeben. In beiden Wahlkreisen jeweils eines für ÖVP und SPÖ.

 
 
Bei der letzten Wahl erreichten nur SPÖ und ÖVP Grundmandate auf Regionalwahlkreis-Ebene. 105 der 183 Mandate wurden damals bereits im 1. Ermittlungsverfahren vergeben.

Grafik: APA
 
 
2. Ermittlungsverfahren
  Sind die Mandate der Regionalwahlkreise vergeben, kommen die Landeswahlkreise als 2. Ebene an die Reihe.

Ab jetzt werden nur noch Parteien berücksichtigt, die entweder ein Grundmandat in einem Regionalwahlkreis oder bundesweit über 4% der gültigen Stimmen erreicht haben. Parteien, die keine dieser beiden Bedingungen erfüllen, können deshalb kein Mandat mehr erreichen und sind nicht im kommenden Nationalrat vertreten.

Für die Mandatszuteilung im 2. Ermittlungsverfahren werden jeder verbleibenden Partei von den im Bundesland erreichten Stimmen soviel wieder abgezogen, wie sie für Mandate im 1. Ermittlungsverfahren bereits verbraucht haben (also Wahlzahl x erreichte Grundmandate).

Wir bleiben beim Burgenland: Die SPÖ erreichte dort 87.660 Stimmen, davon werden 2 x 27.328 abgezogen (für die beiden Regionalwahlkreis-Mandate). Ergibt als "Rest" 33.004 noch nicht verbrauchte Stimmen.

Wieder wird die Wahlzahl (immer noch 27.328) mit diesen Reststimmen verglichen. Das ergab für die SPÖ 2002 im Burgenland also ein weiteres Mandat auf Landesebene, weil noch mehr Stimmen übrig waren als die Wahlzahl für ein Mandat vorschreibt. Nun hat also auch der oder die erste Kandidatin auf der Landesliste der SPÖ einen fixen Platz im Nationalrat.

Für die anderen Parteien hat es 2002 im 2. Ermittlungsverfahren im Burgenland zu keinem weiteren Mandat gereicht. Das heißt, mit dem Ende des 2. Ermittlungsverfahrens wurden 5 der 7 burgenländischen Mandate vergeben, 5 neue Abgeordnete stehen bereits fest.
 
 
 
3. Ermittlungsverfahren
  Die nach den ersten beiden Ermittlungsverfahren noch nicht zugeteilten Mandate werden jetzt im letzten, bundesweiten Ermittlungsverfahren vergeben.

Es sind wieder alle Stimmen im Spiel, auch die schon für Regional- und Landesmandate "verbrauchten". Berücksichtigt werden aber weiterhin nur die Stimmen der Parteien mit mehr als 4% oder einem Grundmandat in einem Regionalwahlkreis.

Es wird eine neue Wahlzahl ermittelt, diesmal nicht durch simple Division, sondern im D'Hondt-Verfahren.

Das Ergebnis ist die Gesamtzahl der Sitze für jede Partei im nächsten Nationalrat.

Beispiel: Nach dem 3. Ermittlungsverfahren stand 2002 fest, dass der ÖVP insgesamt 79 Mandate zugesprochen werden. 72 davon waren schon besetzt, weil die ÖVP insgesamt 59 Regionalkreismandate erreicht hat und 13 Mandate im 2. Ermittlungsverfahren aus den Landeslisten besetzt wurden. Bleibt eine Differenz von 7 Mandaten. Die werden mit den sieben erstgereihten der Bundeswahlliste aufgefüllt.

 Nur SPÖ und ÖVP erzielten 2002 Grundmandate. Nur der kleinste Teil der Abgeordneten erhält einen Sitz im Parlament über die Bundesliste.
 
 
Wozu das ganze?
  Die verhältnismäßige Zusammensetzung des Nationalrates ergibt sich also grundsätzlich aus diesem dritten Ermittlungsverfahren.

Welche Abgeordneten aus welchen Wahlkreisen aber konkret in den Nationalrat einziehen bestimmt vor allem das Ergebnis auf Regional- und Landesebene. Über die Bundesliste wird nur die Differenz aufgefüllt.
 
 
 
Was bringt eine Vorzugsstimme?
  Man kann beim Wählen in erster Linie darüber entscheiden, welche Partei wie stark im Nationalrat vertreten sein wird. Die Reihung der Kandidaten und Kandidatinnen auf den einzelnen Listen beschließt die jeweilige Partei.

Über Vorzugsstimmen kann man bei der Wahl darauf aber trotzdem einen gewissen Einfluss ausüben. Wenn ein Kandidat oder eine Kandidatin besonders viele Vorzugsstimmen bekommt, so wird er oder sie automatisch an die Spitze der Liste der eigenen Partei gestellt. So eine Möglichkeit gibt es - unabhängig voneinander - bei den Regionalwahl- und Landeswahllisten. Die Bundesliste kann damit nicht verändert werden.

Im Regionalwahlkreis benötigt man um vorgereiht zu werden, entweder halb so viele Stimmen wie die Landeswahlzahl (siehe oben), oder ein Sechstel aller im Regionalwahlkreis für die Partei abgegebenen Stimmen. 2002 hat das ein Abgeordneter aus dem Regionalwahlkreis Burgenland-Süd geschafft. Er erhielt 9572 Vorzugsstimmen, seine Partei, die ÖVP kam im Wahlkreis auf 41.951 Stimmen. Damit hatte er mehr als ein Sechstel der Stimmen seiner Partei und wurde automatisch an die erste Stelle der Regionalwahlkreisliste vorgezogen. Weil die ÖVP in diesem Wahlkreis auch ein Grundmandat erreicht hat, ergab das auch einen Sitz im Nationalrat.

Im Landeswahlkreis braucht man mehr Vorzugsstimmen, um an die Spitze der Liste gereiht zu werden, nämlich mindestens so viele wie die Wahlzahl beträgt. Das hätte bei den letzten Wahlen nur Wolfgang Schüssel geschafft. Er erhielt im Landeswahlkreis Wien 31.066 Vorzugsstimmen, die Wiener Landeswahlzahl betrug 25.856. Geändert hat sich dadurch allerdings nichts, weil er die Liste ohnehin auf Platz 1 angeführt hat.

Auch ein Vorreihen auf der Liste bringt einem Kandidaten oder einer Kandidatin natürlich nichts, wenn der Partei im entsprechenden Ermittlungsverfahren dann gar kein Mandat zugesprochen wird.

 Grafik: APA
 
 
Derselbe Kandidat auf mehreren Listen?
  Grundsätzlich können Kandidaten und Kandidatinnen auf verschiedenen Listen gleichzeitig antreten, also sowohl auf regionaler, als auch auf Landes- und Bundesebene. Schafft eine Person den Einzug in den Nationalrat auf mehr als einer solchen Liste (weil er oder sie z.B. ein Grundmandat im Regionalwahlkreis gewonnen hat und auch über die Bundesliste in den Nationalrat einziehen könnte) muss sie sich für eine Liste entscheiden. Der nicht genützte Platz (z.B. auf der Regionalliste) wird dann einfach mit dem nächsten Kandidaten auf dieser Liste nachbesetzt. Ähnliches gilt, wenn ein Nationalratsabgeordneter später Minister oder Ministerin wird. Dadurch scheidet er oder sie nämlich automatisch aus dem Nationalrat aus, und je nachdem über welche Liste der Einzug geschafft wurde, rückt die nächste Person dieser Liste ins Parlament nach.
 
 
 
ACHTUNG! WAHLKARTEN!
  Zur Erinnerung noch ein kleiner Hinweis für alle, die am kommenden Sonntag nicht in der Nähe ihres Wahllokales sein werden: Es ist höchste Zeit, sich eine Wahlkarte zu besorgen. Die bekommt man beim zuständigen Geimeindeamt, muss allerdings spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag, also am Donnerstag, 28. September beantragt werden. Das funktioniert oft sogar telefonisch oder per E-Mail. Mit so einer Karte kann dann in ganz Österreich bzw. auch vom Ausland aus gewählt werden. Mehr Infos dazu hier.
 
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