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  Österreich | 27.6.2008 | 19:49   

 
 
Paragraf 278a
  von Arthur Einöder

Vor etwas mehr als einem Monat wurden 23 Wohnungen in ganz Österreich durchsucht, zehn Menschen verhaftet: man hört von maskierten WEGA-Beamten, die mit Waffe im Anschlag in Wohnungen eingedrungen sein sollen. Eine groß angelegte Razzia gegen Österreichs Tierrechtsaktivisten.

Grundlage für den Polizeieinsatz ist der §278a im Österreichischen Strafgesetzbuch, das Gründen einer "kriminellen Organisation". Konkrete Zuordnung von tatsächlichen Straftaten zu einzelnen Personen ist dabei nicht notwendig.

Was wird den Tierschützern vorgeworfen? Gerüchte über Sachbeschädigungen, Gefährliche Drohung, Nötigung und Körperverletzung gehen die Runde. Konkrete Anschuldigungen liegen den Anwälten nicht vor. Für §278a ist das Unterhalten einer Verbindung mit entsprechenden Absichten völlig ausreichend.

Jetzt befürchten auch andere, bislang unbehelligte politisch Engagierte, der Paragraf könnte gegen sie angewendet werden.
 
 
 
Mafiöse Gruppierungen
  Der Tatbestand ist politisch umstritten. Politiker der SPÖ und der Grünen stören sich an der Formulierung des §278. Der Wiener Strafrechtsexperte Robert Kert von der Universität Wien wundert sich: "Was man erfassen wollte, sind mafiöse Strukturen und Drogenbanden. Sicher nicht politisch aktive Organisationen, die irgendjemandem unlieb oder unbequem sind."

Erich Habitzl von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt betont schon unmittelbar nach der Festnahme, dass die Anwendung rechtmäßig erfolgte: "Sie können davon ausgehen, dass dem Gericht bei seiner Entscheidung über Verhängung der Untersuchungshaft sämtliche Akten zur Verfügung gestanden sind." Eine Einsichtnahme für die Anwälte ist nicht möglich, da diese laut Habitzl die Ermittlungen behindern könnten.

Der Grüne Abgeordnete Peter Pilz polemisiert in einem Gastkommentar im "Standard", dass mittels §278a selbst ÖVP-Abgeordnete im Gefängnis landen könnten. Tatsächlich sind bei kreativer Auslegung des Paragrafen alle Türen geöffnet. Was ist eine "unternehmensähnliche Verbindung"? Was ist "geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen"? Wer strebt "erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft" an?
 
 
 
"Repression"
  Daniela und Käthe sind in der Gruppe "Euromayday" aktiv. "Auch ich habe Transparente, Plakate und Farben daheim - dann bin ich ja auch 278a", sagt Daniela. Im Rahmen von Euromayday setzt sie sich gegen prekäre Lebensumstände ein. "Das Verfängliche an §278a ist, dass er auch auf ganz unverfängliche Gruppen angewendet werden kann."

An ein Irrtum glauben politisch Aktive nicht. Anna von der Wiener "Basisgruppe Tierrechte" erzählt: "Schon seit Jahren versucht die Polizei unsere Arbeit zu stören." Die Basisgruppe demonstriert regelmäßig vor Geschäften, die Pelz im Sortiment haben. Wegen geschäftsschädigenden Verhaltens wurden die Demonstrationen zwischenzeitlich untersagt. "Unsere Arbeit wird erschwert, weil wir mehr Energie aufbringen müssen, polizeiliche Repression zu vermeiden. Inhaltliche Dinge bleiben dabei auf der Strecke."

In Deutschland hat eine ähnliche Praxis bereits Tradition. Dort wird das entsprechende Gesetz (§§ 129 und 129a im dt. StGB) vorbeugend eingesetzt. Der "Ermittlungsparagraf", wie er im Jargon der Staatsanwaltschaft dort heißt, wird verwendet, um Hausdurchsuchungen und Abhöraktionen durchzusetzen.

 
 
Gefahr
  Im Zuge der Diskussion um den §278a und die inhaftierten Tierschützer hat sich eine breite Plattform gebildet, die gegen die undurchsichtige Vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaft auftritt.

Es finden Solidaritätsveranstaltungen statt, wo Geld für die hohen Anwaltskosten gesammelt wird, so wie vergangene Woche beim Straßenfest an der Wiener Gumpendorfer Straße, wo unter anderem TNT Jackson, die Waxolusionists und Violetta Parisini live aufgetreten sind.

Derweil bleiben die zehn Tierschützer weiter in Untersuchungshaft, einer davon befindet sich seit Wochen im Hungerstreik. Ein Prozess, so hört man, kann frühestens im Winter stattfinden. Bei einer Verurteilung droht ein Straßrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Drei Haftprüfungsanträge wurden bislang abgelehnt: Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr.

Der Verdacht der Verdunklungsgefahr stützt sich unter anderem darauf, dass einige Tierschützer für ihre private E-Mail-Korrespondenz ein handelsübliches Verschlüsselungsprogramm verwendet haben. Eine Form des Protests besteht nun darin, dem Innenministerium verschlüsselte Petitionen zukommen zu lassen.

 
 
FM4 Jugendzimmer
  zum Thema §278a am Freitag, 27. Juni ab 19 Uhr.
 
fm4 links
  antirep2008.lnxnt.org
Website der Plattform "Freiheit für die wegen §278a einsitzenden TierrechtsaktivistInnen"

   
 
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